Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014

Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten seit Januar 2014

Zum 01. Januar 2014 wurde die Norm für Kfz-Verbandkasten aktualisiert. Der Verbandkasten, den Autofahrer laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in ihrem Fahrzeug mitführen müssen, enthält alle für die Erste-Hilfe am Unfallort nötigen Materialien. Seit Beginn des Jahres gilt die DIN 13164:2014. Die Norm wurde den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst. Neu aufgenommen in die Packliste wurden ein Pflasterset mit gebrauchsfertigen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden sowie für die Reinigung unverletzter Hautpartien zwei Hautreinigungstücher. Des Weiteren enthält der Verbandkasten nun auch ein kleines Verbandpäckchen für Kinder.
 

Nicht nur wegen der Änderung der Norm sollte jeder Auto- und Motorradfahrer seinen Verbandskasten im Fahrzeug überprüfen und entsprechend vervollständigen. Denn bei Überschreitung des aufgedruckten Verfallsdatums verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Verbandsstoffe.

Der Verbandkasten muss jedoch nicht gleich getauscht werden. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.
 

Wir haben für Sie den notwendigen und kompletten Inhalt in einem Dokument zusammengefasst.
Sie können die Packliste nach DIN 13164:2014 hier herunterladen.