Zum 01. Januar 2014 wurde die Norm für Kfz-Verbandkasten aktualisiert. Der Verbandkasten, den Autofahrer laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in ihrem Fahrzeug mitführen müssen, enthält alle für die Erste-Hilfe am Unfallort nötigen Materialien. Seit Beginn des Jahres gilt die DIN 13164:2014. Die Norm wurde den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst. Neu aufgenommen in die Packliste wurden ein Pflasterset mit gebrauchsfertigen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden sowie für die Reinigung unverletzter Hautpartien zwei Hautreinigungstücher. Des Weiteren enthält der Verbandkasten nun auch ein kleines Verbandpäckchen für Kinder.
Nicht nur wegen der Änderung der Norm sollte jeder Auto- und Motorradfahrer seinen Verbandskasten im Fahrzeug überprüfen und entsprechend vervollständigen. Denn bei Überschreitung des aufgedruckten Verfallsdatums verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Verbandsstoffe.
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Wir haben für Sie den notwendigen und kompletten Inhalt in einem Dokument zusammengefasst.
Sie können die Packliste nach DIN 13164:2014 hier herunterladen.