Die Wohlfahrtsverbände haben eine Finanzierungslücke von ca. 15 Prozent bei der Bewältigung ihrer Dienstleistungsaufgaben. Der ASB hat einen Jahresumsatz von 830 Millionen Euro, darin sind rund 54 Millionen Euro an Vereinseinnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Bußgelder oder Spenden mit eingerechnet. Zurzeit gibt es noch einen Jahresüberschuss von 16 Millionen Euro. Ohne die Vereinseinnahmen würde der Verlust für den ASB jährlich 38 Millionen Euro betragen. Verschiedene Dienstleistungsbereiche wären von Insolvenz bedroht.
Der ASB betreibt mit seinen Gliederungen humanitäre Hilfsprojekte im Ausland in einer Größenordnung von 25 Millionen Euro pro Jahr. Um öffentliche Förderung zu erhalten, sind für Zuschüsse aus dem Auswärtigen Amt und von der Europäischen Union Eigenmittel in Höhe von zehn Prozent vorgeschrieben. Die EU verlangt sogar für alle von ihr zur Verfügung gestellten und projektbezogenen Zuwendungen Bankbürgschaften in derselben Höhe. Hinzu kommen Verwaltungskosten in der ASB-Bundesgeschäftsstelle und in den ASB-Gliederungen in Höhe von drei Millionen Euro.
Der ASB setzt allein 490 Millionen Euro für Personalkosten seiner rund 18.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Die Personalkosten steigen jährlich um ca. 2,5 Prozent, ohne dass die Kostenerstattungen von Kostenträgern wie Pflegekassen oder Sozialhilfeträgern erhöht würden. Allein im pflegerischen Bereich sind seit In-Kraft-Treten der Pflegeversicherung 1995 die Kostensätze nicht mehr angehoben worden.
Den Wohlfahrtsverbänden entstehen Kosten durch die Förderung des freiwilligen ehrenamtlichen Engagements. Hier handelt es sich um eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht ausschließlich die Wohlfahrtsverbände tragen können. Allein durch einen Aufwand von 1,5 Millionen Euro werden vierteljährlich mit der Herausgabe einer Gesundheits- und Sozialinformation 1,5 Millionen Menschen im ASB versorgt, um sie auf den Hilfeleistungsgedanken aufmerksam zu machen, sie zu ehrenamtlicher Arbeit zu motivieren sowie die Erste-Hilfe-Ausbildung und Selbsthilfe auszubauen. Dadurch gibt es eine gewaltige Kosteneinsparung für die öffentliche Hand. Diese Aufklärungsarbeit wird auch durch andere Publikationen, Veranstaltungen und Bildungsprogramme unterstützt.
Die Eigenkapitalquote der Wohlfahrtsverbände ist zu gering. Nach den Bestrebungen von Basel II wird die Rating-Einstufung für die Wohlfahrtsverbände verschärft. Kontokorrentkredite und Darlehen verteuern sich. Dadurch ist es nur noch unter Schwierigkeiten möglich, das Grundstück beim Bau von stationären Einrichtungen einzubringen, so wie von der öffentlichen Hand gefordert.
Die Kosten, die dem ASB und den anderen Katastrophenschutz- organisationen für Vorsorgeleistungen beim Katastrophenschutz und bei der Zivilverteidigung entstehen, werden von der öffentlichen Hand nicht abgedeckt.
An die Wohlfahrtsverbände werden höhere Anforderungen hinsichtlich der Qualität und des sozialen Verhaltens gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestellt als an gewinnorientierte privatgewerbliche Dienstleistungsanbieter.
Die Mitgliederwerbung ist auch ein Instrument der Nachwuchsgewinnung, z. B. für die Behebung des Pflegenotstandes im hauptamtlichen Bereich und im Ehrenamt, aber auch für den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst und bei der Erste-Hilfe-Ausbildung.