Wehrersatzdienst
"Statt Wehrdienst..."
... Mitarbeit im Katastrophenschutz beim Arbeiter-Samariter-Bund
Was ist eigentlich Katastrophenschutz ?
Trotz aller Anstrengungen, den Gefahren vorzubeugen, die durch Naturereignisse entstehen oder durch menschliches oder technisches Versagen auftreten, kommt es immer wieder zu Unglücksfällen, bei denen Menschen verletzt werden, der Verlust von Menschenleben zu beklagen ist oder hohe Sachwerte vernichtet werden.
Zur Versorgung der Bevölkerung in solchen Situationen hat sich der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) mit anderen Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz zusammengeschlossen und stellt Einheiten und Einrichtungen des Sanitätsdienstes und des Betreuungsdienstes bereit. In diesen Einheiten können junge Wehrpflichtige ihren Wehrersatzdienst ableisten.
Alle männlichen Mitbürger im Alter zwischen 18 und 32 Jahren haben einen derzeit 9 Monate dauernden Wehrdienst bei der Bundeswehr abzuleisten. Das Wehrpflichtgesetz sieht ersatzweise jedoch auch die Möglichkeit der Mitarbeit im Katastrophenschutz in einer hierzu beauftragten Hilfsorganisation, wie dem Arbeiter-Samariter-Bund, vor. Hierbei hat der Wehrpflichtige für die Dauer von derzeit 6 Jahren jährlich mindestens 200 Dienststunden zu erbringen.
Der Einsatz erfolgt in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeit, an Abenden oder Wochenenden und beinhaltet fachbezogene Aus- und Weiterbildung, Übungen und Einsätze bei Veranstaltungen (siehe Sanitätsdienst und Einsätze)sowie im Schadenfall auf Anforderung durch die Berliner Feuerwehr.
Was ist zu tun ?
Ein wehrpflichtiger Interessent, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich auch noch nach erfolgter Musterung zum Dienst beim ASB verpflichten. Er darf allerdings weder einen Einberufungsbescheid noch dessen Ankündigung erhalten haben. Nach einer sechsmonatigen Probezeit wird durch die schriftliche Verpflichtungserklärung des zukünftigen Katastrophenschutz-Helfers nach § 13a des Wehrpflichtgesetzes dieser vom Wehr- und Zivildienst befreit.
Über die Befreiung entscheidet letztendlich der Hauptverwaltungsbeamte (in Berlin der Senator für Inneres, in dessen Auftrag die Berliner Feuerwehr) im Einvernehmen mit dem zuständigen Kreiswehrersatzamt bzw. dem Bundesamt für Zivildienst. Vor Zustimmung des Hauptverwaltungsbeamten hat sich der Helfer einer ärztlichen Untersuchung zwecks Feststellung der Diensttauglichkeit zu unterziehen.
Das Rechtsverhältnis des Helfers gründet sich auf die Satzung des ASB mit ihren ergänzenden Ordnungen und Richtlinien sowie auf die Vorschriften des Wehrpflicht-Gesetzes. Mit der Zustimmung des Hauptverwaltungsbeamten zur Befreiung vom Wehr- und Zivildienst wird ein mit Pflichten verbundenes Rechtsverhältnis des Helfers im Katastrophenschutz begründet.
Interessenten senden bitte eine E-Mail an info(at)asb-berlin-nordwest.de für weitere Anfragen und Informationen.

